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BVerwG, 21.08.1998 - 9 B 353.98 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Verwerfung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels Darlegung eines Zulassungsgrunds - Nachholung der im Verfahren unterbliebenen Prüfung von Abschiebungshindernissen im Rahmen eines Revisionsverfahrens - Auslegung des Rechtsschutzbegehrens des im Verwaltungsverfahren ...
Verfahrensgang
- OVG Rheinland-Pfalz, 13.01.1998 - 6 A 10208/95
- BVerwG, 21.08.1998 - 9 B 353.98
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 15.04.1997 - 9 C 19.96
Objektive Klagehäufung - Hilfsantrag - Zulassungsberufung - Abschiebungsandrohung …
Auszug aus BVerwG, 21.08.1998 - 9 B 353.98
Denn nach ständiger Rechtsprechung des Senats ist das Rechtsschutzbegehren des im Verwaltungsverfahren unterlegenen Asylsuchenden regelmäßig dahin auszulegen, daß er neben dem Hauptantrag auf Gewährung von Asyl und Abschiebungsschutz nach § 51 Abs. 1 AuslG hilfsweise auch die Ansprüche auf Abschiebungsschutz nach § 53 Abs. 1 bis 4 oder Abs. 6 AuslG geltend macht und daß diese Hilfsanträge automatisch auch in der Berufungsinstanz anfallen, wenn der Bundesbeauftragte mit seinem Rechtsmittel gegen die Verurteilung nach dem Hauptantrag Erfolg hat (vgl. etwa das Urteil des Senats vom 15. April 1997 - BVerwG 9 C 19.96 - BVerwGE 104, 260 = NVwZ 1997, 1132).